Jahrgang 1 | + | Nr. 01 | + | 12. Januar 2009 |
---|
Druckversion(Download als PDF, beidseitig bedrucktes Faltblatt.)
Inhalt:
Protest gegen Hartz-IV, Sozial- und Demokratieabbau!Jeden Montag finden in Zeitz auf dem Schützenplatz Demonstrationen bzw. Kundgebungen gegen Hartz-IV und Sozialabbau statt. Leider verbessert sich die Situation der Betroffenen nicht, im Gegenteil. Daher rufen wir alle Betroffenen auf bei unserem Protest mitzuwirken! Sehr oft bekommen wir zu hören, unser Protest würde doch nichts bewirken. Eine 100%ige Gewissheit nichts zu bewirken gibt es allerdings nur dann, wenn man tatsächlich nichts tut.(siehe Termine am Ende) Das Jahr 2009 - Der Sozialkahlschlag geht weiter.2009 - Das fünfte Jahr der Hartz-IV-Gesetze hat begonnen. Es bringt gleich zu Beginn eine Reihe von Verschlechterungen für die Betroffenen mit sich. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag am 05.12.2008 Änderungen am SGB II und SGB III beschlossen und bereits am 19.12.2008 wurden die Gesetzesvorlagen vom Bundesrat mehrheitlich bestätigt. Am 01.01.2009 trat nun die "Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" in Kraft. Hier einige Beispiele:
Diese Förderungen sollen irgendwann anders geregelt werden. Es ist aber noch nichts bekannt. Besonders schwer wiegende Änderung: Hier ist der Willkür und Schikane Tür und Tor geöffnet, da dieser "Zweifel" auf der rein subjektiven Einschätzung eines Sachbearbeiters beruht, der im Regelfall keinerlei medizinische Kenntnisse und somit auch keine Kompetenz besitzt, um so etwas beurteilen zu können.
Unterschriftenaktionen des ORTZ im vergangenen JahrUnterschriftenaktion für die Vereinheitlichung der Kosten für die Unterkunft (KdU) im gesamten Burgenlandkreis. Wir fordern:
Unterschriftenaktion gegen Hartz-IV, sowie gegen Sozial- und Demokratieabbau. Wir fordern:
Unterschriftenaktion für eine soziale Preispolitik der Stadtwerke Zeitz !!! Wir fordern:
Zur Information: Das Stammkapital der Stadtwerke Zeitz GmbH beträgt 12,5 Mio €. Die Geschäftsberichte weisen nach Abzug aller Steuern folgende Jahresüberschüsse aus: Jahresüberschuss 2003: 3,750 Mio € entspricht 30,00 % Kapitalertrag Jahresüberschuss 2004: 3,974 Mio € entspricht 31,79 % Kapitalertrag Jahresüberschuss 2005: 3,517 Mio € entspricht 28,13 % Kapitalertrag Jahresüberschuss 2006: 3,100 Mio € entspricht 24.80 % Kapitalertrag Bürgerfragen des ORTZ an den Landrat des Burgenlandkreises und die Antworten an den ORTZZur Frage: Wie erklären Sie den Tatbestand von zwei oder sogar noch mehr unterschiedlichen Kostenansätzen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie auch überhaupt aller Wohn- und Wohnnebenkosten der ALG-II-Betroffenen innerhalb des Burgenlandkreises?Leistungen für Unterkunft und Heizung sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen, soweit diese angemessen sind. Die Preise für diese Leistungen sind vom jeweiligen Anbieter abhängig, territorial unterschiedlich und vom Leistungsempfänger nur schwer oder gar nicht zu beeinflussen. Eine Pauschalierung über den gesamten Burgenlandkreis ist wegen des individuellen Anspruches auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht möglich, weil sonst ein Teil der Leistungsempfänger die Leistungen nicht vollumfänglich erstattet bekäme und der andere Teil der Leistungsempfänger überzahlt würde, was ebenfalls nicht zulässig ist. Darum werden die Vergleichs- und Richtwerte in der Richtlinie so kleinräumig wie möglich, also unterschiedlich, gestaltet. Anmerkung des ORTZ: Hier wird behauptet, regionale Unterschiede berücksichtigen zu wollen. Aber das darf eine solche Verwaltungsrichtlinie gerade nicht! Weil die tatsächlichen Kosten zu erstatten sind, soweit sie "angemessen" sind. (Sozialgesetzbuch 2 § 22 Abs.1 Satz 1) Der eigentlichen Frage wurde ausgewichen. Zur Frage: Entspricht das Ihrer Auffassung von Kosteneinsparung, Bürokratieabbau, Verwaltungsvereinfachung und von der rechtlichen Gleichstellung aller Bürger innerhalb territorialer Rechtsgrenzen, also innerhalb derselben und von Ihnen persönlich geleiteten Verwaltungseinheit? Gerade nur durch diese, vorstehend ausgeführte, Praxis wird die rechtliche Gleichstellung aller Leistungsempfänger gewährleistet. Die Leistungsempfänger erhalten ihre Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind, - nicht mehr und nicht weniger. Zur Verwaltungsvereinfachung, für weniger Bürokratie und damit auch zur Einsparung von Kosten und auch zur Vergleichbarkeit von Bedarfsgemeinschaften werden eben nicht für jeden Leistungsempfänger bzw. jede Bedarfsgemeinschaft individuell Vergleichs- und Richtwerte erarbeitet, sondern so kleinräumig wie möglich in einer Verwaltungsrichtlinie zusammengefasst. Anmerkung des ORTZ: Diese "Antwort" erklärt nicht die Unterschiede des angemessenen Wohnraumes für Singlehaushalte (in Zeitz sind es 50m² aber in Weißenfels nur 45m²). Das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes wird völlig außer Acht gelassen. Weiterhin teilt der Landrat mit, dass die übergebenen 1501 Unterschriften gegen Hartz-IV an den Präsidenten des Bundestages zur Berücksichtigung in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages weitergeleitet worden sind. Wir werden unseren Protest fortsetzen!Der Offene Runde Tisch Zeitz, ORTZ |
Copyright by ORTZ |