Montagsdemo Zeitz - Offener Runder Tisch Zeitz

Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein. (Karl Marx)

Jahrgang 1 + Nr. 02 + 09. Februar 2009

Druckversion(Download als PDF, beidseitig bedrucktes Faltblatt.)

«   Journal für soziale und politische Themen   »
Herausgegeben von "Offener Runder Tisch Zeitz"

Inhalt:

  1. Die Wahl des Zeitzer Oberbürgermeisters am 15. März 2009.
  2. Neue Unterschriftenaktionen des ORTZ:
  3. Vereinheitlichung der Kosten für die Unterkunft im gesamten Burgenlandkreis !!!
  4. Gegen die Umkehr der Beweislast im Sozialrecht !!!
  5. In eigener Sache.

Die Wahl des Zeitzer Oberbürgermeisters am 15. März 2009

Seit der Oberbürgermeisterwahl im letzten Jahr musste die Stadt Zeitz chaotische Verhältnisse über sich ergehen lassen. Viel Zeit ist verstrichen, die uns nicht voran gebracht hat! Viel Zeit in der wichtige Weichen für die Zukunft hätten gestellt werden müssen! Viel Zeit in der Chancen vertan wurden! Und sehr viel Zeit in der zweifelhafte Entscheidungen über Zeitz getroffen wurden. Die Gründe die zu dieser Situation geführt haben wollen wir an dieser Stelle nicht beleuchten. Aber wir wollen Sie als Bürger der Stadt Zeitz auffordern, mit ihrer Teilnahme an der Wahl dafür zu sorgen, dass es wieder stabile und zukunftsweisende politische Verhältnisse in unserer Stadt gibt.

Wir wollen Ihnen keine Empfehlung geben wer der bessere Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters ist. Wir geben Ihnen aber die wichtigste aller Wahlempfehlungen:

Gehen Sie am 15. März 2009 zur Zeitzer Oberbürgermeisterwahl !!!

Auf dieses demokratische Grundrecht sollten Sie nicht verzichten. Es ist eine Möglichkeit aktiv am politischen Geschehen in Zeitz mit zu wirken. Die andere Alternative wäre zu Hause zu sitzen und wirkungslos zu schimpfen. Überlegen Sie einmal was besser ist.

In der Zeit des Wahlkampfes wird es viele Möglichkeiten geben sich über die einzelnen Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters zu informieren. Lesen Sie in der Regionalpresse die Artikel und Interviews zur anstehenden Oberbürgermeisterwahl. Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen der Kandidaten. Stellen Sie Fragen. Achten Sie auf die Kompetenz der Kandidaten. Wird zu viel versprochen? Ist das Versprochene machbar? Sind die Vorhaben zukunftsweisend? Kommen diese Vorhaben vielen Bürgern oder Einzelnen zugute? Werden Probleme übergangen oder offen angesprochen?

Entscheiden Sie sich dann für einen Kandidaten und gehen Sie im Sinne unserer Stadt wählen!

Neue Unterschriftenaktionen des ORTZ

Der Offene Runde Tisch Zeitz, ORTZ startet zum Beginn des Jahres 2009 neue Unterschriftenaktionen. Wir bitten Sie diese Aktionen zu unterstützen. Wir möchten Ihnen unsere neuen Aktionen vorstellen:

Vereinheitlichung der Kosten für die Unterkunft im gesamten Burgenlandkreis !!!

Zum 01.01.2009 trat die neue Verwaltungsrichtlinie über die Feststellung der Kosten der Unterkunft (KdU) in Kraft. Trotz steigender Preise für Heizenenergie und zu erwartender hoher Nachzahlungen hält Landrat Harry Reiche an der Praxis fest, die Kosten der Unterkunft nach den Verbrauchswerten vergangener Jahre festzulegen.

Die Änderungen:

Während die Höchstgrenze der Wohnfläche für 1-Personen-Haushalte wiederum nicht gändert wurde (in Naumburg und Zeitz 50m², aber in Weißenfels und Hohenmölsen nur 45m²) und auch der Richtwert für den Quadratmeterpreis weiterhin einheitlich 4,35 €/m² beträgt, gab es allerdings Änderungen bei den Höchstwerten für die Heizkosten und die Betriebskosten.

Geschäfts- bereich Wohnfläche für 1 Person Heizkosten (ohne Warmwasser) Betriebskosten

2008 2009 2008 2009 2008 2009
Naumburg 50 m² = 50 m² 1,00 €/m² ⇑ 1,03 €/m² 1,00 €/m² ⇑ 1,03 €/m²
Zeitz 50 m² = 50 m² 1,05 €/m² ⇓ 1,00 €/m² 1,00 €/m² ⇓ 0,96 €/m²
Weißenfels 45 m² = 45 m² 1,10 €/m² = 1,10 €/m² 1,00 €/m² = 1,00 €/m²
Hohenmölsen 45 m² = 45 m² 1,05 €/m² ⇑ 1,10 €/m² 1,00 €/m² ⇑ 1,04 €/m²

Mit dieser Verwaltungsrichtlinie ignoriert Landrat Harry Reiche bewusst über 1.000 Unterstützerunterschriften die bereits im vergangenen Jahr zur Vereinheitlichung der KdU im BLK gesammelt wurden. Er ignoriert das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes sowie auch § 22 Abs.1 Satz 1 SGB II, welcher besagt, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden müssen, sofern sie "angemessen" sind (unangemessen wäre nur verschwenderischer Verbrauch).

Daher erneuern und erweitern wir unsere Forderungen:

  1. Anpassung der Kosten für die Unterkunft an die Preisentwicklung !

  2. Anhebung der angemessenen Wohnungsgröße auf 50 m² für Ein-Personen-Haushalte, sowie 130 m² bei Eigenheimen und 120 m² bei Eigentumswohnungen, bei bis zu 4 Personen und mit Zuschlägen für jede weitere Person entsprechend der Verwaltungsrichtlinie !

  3. Anhebung der Höchstwerte: Heizkosten auf 1,20 €/m² und Betriebskosten auf 1,10 €/m² !

  4. Höhere Bemessung der Kosten für die Unterkunft bei selbst genutztem Wohneigentum !

  5. 1,50 €/m² Pauschalbetrag + Einzelfallprüfung für Werterhaltung bei selbstgenutztem Wohneigentum !
Die unterschiedliche Berechnung der Kosten für die Unterkunft bei Mietern im Burgenlandkreis unter Vernachlässigung aktueller Preisentwicklungen bei Energieträgern ist unbegründet! Das Gleiche gilt für selbstgenutztes Wohneigentum.

Gegen die Umkehr der Beweislast im Sozialrecht !!!

Während in der allgemeinen Rechtssprechung der Grundsatz gilt, dass eine Person so lange unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen wurde (in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten), bildet das Sozialrecht hier eine Ausnahme.

Viele Hartz-IV-Betroffene haben diese Ausnahme schon am eigenen Leibe zu spüren bekommen. Entsteht z. B. bei einem Sachbearbeiter der Verdacht, dass sich die Voraussetzungen für Leistungsbezug geändert haben könnten, so ist mit sofortigen Sanktionen wie Kürzung oder Ende des Leistungsbezuges zu rechnen. Quelle dieser Verdächtigungen können Fehler bei der Antragstellung, aber auch anonyme Informationen durch Denunziation sein. Klassische Beispiele sind anonym angezeigte und angeblich vorhandene Vermögenswerte oder Lebenspartner des Betroffenen.

Bestrafung und Sanktionen des Betroffenen erfolgen ohne gesicherten Beweis. Diesen Beweis muss das Amt nach derzeitiger Rechtslage auch nicht erbringen, sondern der Sanktionierte muss den Beweis liefern, dass der Verdacht gegen ihn unbegründet und falsch ist.

Die Beweislast wurde umgekehrt!

Wir halten diese Rechtslage für verfassungswidrig und fordern daher:
  1. Keine amtlichen Zwangsmaßnahmen anhand unbewiesener Verdächtigungen und Anschuldigungen!

  2. Schuldnachweis führen anstatt von Arbeitslosen Unschuldsbeweise fordern!

  3. Keine behördliche Hetze gegen Arbeitslose!

  4. Existenz sichernde Arbeitsplätze anstatt Vorverurteilung und Diffamierung Arbeitsloser!

Diese Rechtslage unterstellt diffamierend einer ganzen Bevölkerungsgruppe (Hartz-IV-Betroffene) zu gesetzwidrigem Verhalten zu neigen, indem es der Gesetzgeber für nötig hielt, Straf- oder Zwangsmaßnahmen noch vor Klärung der Verdächtigungen willkürlich zu ermöglichen. Wir sind der Überzeugung, dass diese Rechtslage gegen Artikel 1 (1) Grundgesetz verstößt:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

und Volksverhetzung im Sinne des Strafgesetzbuches § 130 (1) u. (2) ist:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
  1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
    1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
  2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

In eigener Sache

Der Offene Runde Tisch Zeitz führt seit über 4 Jahren die Montagsdemonstrationen sowie Informations- und Unterschriftensaktionen in Zeitz durch. Jetzt werden viele fragen: Was, immer noch? Warum tun die das? Was soll das bringen? Die Gründe warum wir nach dieser langen Zeit immer noch hier sind lauten:
Hartz-IV, Sozialabbau, Demokratieabbau!
So lange diese schändliche Dinge stattfinden werden wir hier sein, um dagegen zu protestieren und um durch Informationen bei betroffenen Menschen für etwas mehr Klarheit zu sorgen. Unsere regelmäßigen Unterschriftenaktionen dienen dazu um gegen ungerechte und nachteilige Gesetzgebungen vorzugehen. Ein langwieriger Prozess, der sich nicht vom Sofa zu Hause erledigen lässt. Deswegen stehen wir hier. Machen Sie mit!

Der Offene Runde Tisch Zeitz, ORTZ




Copyright by ORTZ

Startseite