Montagsdemo Zeitz - Offener Runder Tisch Zeitz
Ausgabe
6 / 2010
vom 01.10.2010

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Als Bestandteil bundesweiter Protestbewegung gegen Hartz IV hat der "Offene Runde Tisch Zeitz" (ORTZ) als Veranstalter der Montagsdemos in Zeitz in den letzten 6 Jahren mit dazu beigetragen, dass auch Erfolge erzielt werden konnten:

  • Verstoß der ARGE SGB II Burgenlandkreis gegen den Datenschutz aufgedeckt
    Die ARGE SGB II Burgenlandkreis erhob mit Hilfe eines gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßenden Mietbescheinigungs-Formulars zu Unrecht Daten bezüglich der Wohnsituation von ALG II-Empfängern. Durch Zuarbeit des Offenen Runden Tisches Zeitz (ORTZ) wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt in dieser Angelegenheit tätig, indem er daraufhin die weitere Erhebung dieser Daten untersagte.

  • Observationsmaßnahmen gegen ALG II-Empfänger fallen gelassen
    Die BA für Arbeit muss eine Dienstanweisung, wonach Empfänger von ALG II observiert werden können, nach wenigen Tagen wieder außer Kraft setzen.

  • Zusätzliche Leistung für die Schule
    Für alle Kinder, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, wird jährlich eine Einmalzahlung von 100 € je Kind für die Deckung von Schulbedarf gewährt.

  • Einführung einer gestaffelten Regelleistung bei Kindern
    Die bisher einheitliche Regelleistung bei Kindern wird durch eine Staffelung ersetzt. Das führt dazu, dass Kinder ab Vollendung des 7. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres eine höhere Regelleistung erhalten.

  • Verbesserungen bei der Einkommensanrechnung von Geschenken an Kinder
    Geldgeschenke an Kinder im Rahmen von Jugendweihen u.ä. werden nicht mehr als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigt.

  • Keine Anrechnung von Krankenhausverpflegung
    Die Anrechnung von Verpflegung bei stationärem Aufenthalt wurde gekippt.

  • Stopp für Zwangsverrentung von Hartz IV-Empfängern mit 60
    Mit Auslaufen der "58er-Regelung" sollten ursprünglich Leistungsbezieher zum frühst möglichen Zeitpunkt mit hohen Abschlägen in Rente gehen. Eine solche Zwangsverrentung ist nunmehr "erst" mit 63 vorgesehen, wobei verschiedene Ausnahmetatbestände eingeführt wurden.

  • Freibetragsregelung für Erwerbseinkommen wurde verbessert
    Die Anrechnung von Erwerbseinkommen wurde dahingehend verbessert, dass höhere Freibeträge eingeführt wurden. Somit bleibt mehr Einkommen anrechnungsfrei.

  • Gleichstellung von Eigenheimbesitzern und Wohnungseigentümern mit Mietern und Ausgleichsmöglichkeiten zwischen einzelnen Mietkostenbestandteilen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung
    Bei Eigenheimbesitzern und Wohnungseigentümern wurden Zinsen auf der einen Seite und Betriebs- und Heizkosten auf der anderen Seite jeweils für sich allein betrachtet. Auch bei Mietern wurde ursprünglich jeder einzelne Mietkostenbestandteil (Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten) für sich allein betrachtet. Das Überschreiten einer einzelnen Position führte zur Unangemessenheit. Nunmehr können die Einzelpositionen "Grundmiete" (bei Wohneigentum "Zinsen") und "Betriebskosten" untereinander ausgeglichen werden.

  • Höhere Grundmiete für ALG II-Empfänger im Zeitzer Raum
    Die ursprüngliche Fassung der Unterkunftsrichtlinie im BLK sah vor, dass in Naumburg eine Grundmiete von 4,60 €/m² als angemessen gelten sollte, während in Zeitz nur 4,00 €/m² anerkannt wurden. Nach intensiven Protesten wurde eine Gleichstellung (4,35 €/) erreicht.



Der Offene Runde Tisch Zeitz, ORTZ




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