Ausgabe 1 / 2011 vom 03.01.2011 |
---|
Druckversion Din-A4 + Druckversion Din-A5 (Download als PDF)
Bürgerfrage des Offenen Runden Tisches Zeitz - ORTZ - an den Landrat Harri Reiche zur Kreistagssitzung am 25.10.2010:Sehr geehrter Herr Landrat,hinsichtlich Ihrer Antwort auf meine Fragen nach den Konsequenzen aus dem von Ihnen zu verantwortenden Datenschutzskandal mit dem Mietbescheinigungsformular der ARGE SGB II Burgenlandkreis frage ich Sie jetzt: Wie erklären Sie den Widerspruch
Mit freundlichem Gruß Offener Runder Tisch Zeitz Antwort des Landrates Harri Reiche am 17.12.2010 auf die oben genannte Bürgerfrage des Offenen Runden Tisch Zeitz - ORTZ -Sehr geehrter Herr ...,den Trägern der ARGE SGB II Burgenlandkreis, Arbeitsagentur und Landkreis, obliegt grundsätzlich die Bestimmung der inhaltlichen Ausführung der gesetzlichen Regelungen des SGB II. Die Organisationsfreiheit hat die Geschäftsführung, soweit keine speziellen Regelungen getroffen sind. Bei festgestellten Fehlern können die Träger nur noch eingreifen und nachsteuem. Dies ist im Fall der von Ihnen angesprochenen unrechtmäßigen Datenerhebung auch geschehen. Zu Unrecht in den Akten befindliche Vordrucke sind bereits soweit entfernt, wie sich die Akte in Bearbeitung befand. Der Datenschutzbeauftragte hat eine unfreiwillige und nutzlose Datenerhebung bemängelt. Dieses ist bei Beachtung der Ausfüllhinweise auf dem neuen Vordruck berücksichtigt. Insoweit sehe ich keine Widersprüche in meinen bisherigen Ausführungen. Mit freundlichen Grüßen Harri Reiche Fazit: Da gibt es natürlich wieder viele, sehr viele Widersprüche in dem Antwortschreiben. Er macht das wie bei früheren Anlässen auch: Er weist jede Schuld von sich und bezichtigt die ARGE. Er könne bei festgestellten Fehlern nur "nachsteuern"! Genau so hat er das auch gemacht. Allerdings: "Nachgesteuert" wurde erst, nachdem wir beim Landesdatenschutzbeauftragten das Formular einreichten! Vorher hat er ungeachtet besserer Kenntnis überhaupt nichts gemacht und er hätte auch nichts gemacht, wäre es von dort nicht bemängelt worden. Der Satz "Zu Unrecht in den Akten befindliche Vordrucke sind bereits soweit entfernt, wie sich die Akte in Bearbeitung befand" steht in krassem Widerspruch zu seinen eigenen Aussagen. Die wurden auch in der Zeitung zitiert: Dass nämlich die Formulare sofort aus den Akten zu entfernen sind. Und nicht erst, wenn die Akte das nächste Mal in die Hand genommen wird. Er beruft sich auch wieder auf die Ausfüllhinweise. Man müsse ja das nicht alles ausfüllen. Aber: Wer sagt dem Laien - oder woher soll der sonst das wissen - welche Daten für die Erhebung erforderlich sind oder nicht? Man muss dieses Formular überhaupt nicht ausfüllen, es reicht aus, wenn die erforderlichen Angaben in einem ganz stinknormalen Brief mitgeteilt werden. Bei den Heizkosten wären die erforderlichen Angaben: Der Brennstoff (oder "Heizenergieträger") und die zu beheizende Wohnfläche. Weitere Angaben sind ohnehin schon bekannt und werden nicht nochmals benötigt. Fragen nach Türsprechanlage, Balkon, Wintergarten, gefliestem Bad und dergleichen sind irrelevant, da sie mit den Heizkosten in keinerlei Zusammenhang stehen. Diese Fragen müssen nicht beantwortet werden! Der Offene Runde Tisch Zeitz, ORTZ |
Copyright by ORTZ |