Jahrgang 3 | + | Nr. 06 | + | 1. Juni 2011 |
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Inhalt:
Bildungspaket der Bundesregierung droht Ladenhüter zu werdenDas "Glanzstück" der Hartz-Reformen der Bundesarbeitsministerin von der Leyen droht in den hintersten Schubladen ihres "Sozialladens" zu versauern. Nicht einmal 8 % der möglichen leistungsberechtigten Familien habe einen Antrag gestellt. Dabei sei doch die Beantragung so einfach und unbürokratisch.Wer zum Besuch der Schule auf Schülerbeförderung angewiesen sei, bekomme die Fahrtkosten erstattet. Richtig, aber nur wenn niemand anders (Land, Kommune, Schule, Wohlfahrtsverbände, Verwandte, Freunde die Kosten übernehmen und dem Kind nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu finanzieren. Also sind vorm Antrag erst Nachweise erforderlich, dass kein anderer die Kosten übernimmt. Und selbstverständlich wird der im Regelbedarf enthaltene Betrag (bei Kindern von 6 bis 13 Jahren 14 €, bei Kindern von 14 bis 17 Jahren 12,62 €) abgezogen. Und alle Fahrkarten sammeln, die deutsche Bürokratie braucht sie als Nachweis. Aber sonst geht alles einfach und unbürokratisch! Kosten für Nachhilfe werden berücksichtigt, aber nur dann, wenn die Nachhilfe geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Zunächst einmal sollen schulische Angebote der Lernförderung wahrgenommen werden müssen. Nur sofern diese nicht ausreichen, kann außerschulische Nachhilfe gefördert werden. Allerdings muss die Nachhilfe dazu dienen, ein wesentliches Lernziel im Sinne des jeweiligen Landesschulrechts zu erreichen. Das ist regelmäßig die Versetzung in eine nächste Klassenstufe bzw. die Erreichung eines "ausreichenden Leistungsniveaus". Sofern dies nicht gefährdet ist, kommt Lernförderung nicht in Betracht. Nachhilfe wird auch dann nicht bezahlt, wenn trotz Nachhilfe die Versetzung nicht mehr erreicht werden kann und wenn ein Wechsel der Schulform oder eine Wiederholung der Klasse angezeigt ist. Auch zum Erreichen einer besseren Schulartempfehlung wird Nachhilfe nicht gefördert. Die Kosten der Nachhilfe müssen angemessen sein. Bürokratischer geht's nicht mehr - viele Nachweise und wieder der unbestimmte Rechtsbegriff der "Angemessenheit"! Kindern in Schulen, und Kitas erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung entsprechend der tatsächlichen Höhe der Kosten des Mittagessens abzgl. eines Eigenanteils von 1 € je Mittagessen. Der Zuschuss in Schulen wird monatlich für alle Tage gezahlt, die im jeweiligen Bundesland Schultage sind, bei Kitas für Tage, in denen nach örtlichen Gegebenheiten Mittagessen ausgegeben wird. Wieder Nachweise beibringen! Für die Ausstattung mit Schulbedarf werden pauschal (super: ohne Antrag) 100 € jährlich gezahlt, allerdings in zwei halbjährlichen Raten in Höhe von 70 € und 30 €. Ohne Antrag? Aber nur für Kinder im Leistungsbezug nach SGB II. Kinder, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen diese Leistungen allerdings extra beantragen. Frau von der Leyen: Sagten Sie nicht einfach und unbürokratisch? Kindern und Jugendlichen wird bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres ein Bedarf in Höhe von bis zu 10 € monatlich für Mitgliedsbeiträge für Vereine in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbaren angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung sowie Teilnahme an Freizeiten anerkannt. Also Rechnungen und Quittungen sammeln und wer kontrolliert eigentlich, dass die Anbieter ihre bisherigen Preise nicht einfach um die 10 Euro erhöhen (Mitnahmeeffekt). Und natürlich wieder viel Bürokratie bei der Abrechnung zwischen Leistungserbringer und der Bewilligungsbehörde! Ach ja, bevor Sie Ihre "Zettellage" sammeln, erkundigen Sie sich erst einmal, welche Behörde für Ihren Antrag zuständig ist! Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II das Jobcenter; für Leistungsbezieher nach dem SGB XII die zuständige Kommune (Sozialamt) und für Kinder mit Kinderzuschlag oder Wohngeld die "zuständigen Stelle" (bei der Familienkasse zu erfragen). Dabei sollte doch, liebe Frau von der Leyen, alles so einfach sein! Leiharbeit selbst schon bei "Bürgerarbeit"Das neueste Projekt "Bürgerarbeit für Langzeitarbeitslose" aus dem Ministerium von der Leyen droht erwartungsgemäß zum Flop zu werden. Nun hat das Ministerium plötzlich die Förderkriterien geändert: Leiharbeit soll es richten.Das bundesweite Modellprojekt "Bürgerarbeit" hat zum Ziel, Langzeitarbeitslosen eine reguläre Stelle zu verschaffen. Die Gewerkschaften verlangen dabei, dass in Kommunen eingesetzte Bürgerarbeiter nach Tarif bezahlt werden. Die Bundesregierung verneint das. Das Projekt, das wegen dieser Rechtsunsicherheit zu scheitern droht, trickst das Ministerium von Frau von der Leyen nun, in dem es anordnete, dass ab sofort für Bürgerarbeitsplätze auch Leiharbeit zulässig ist. Langzeitarbeitslose, die am Projekt teilnehmen, können nun von Beschäftigungsgesellschaften eingestellt und von diesen an Kommunen entliehen werden. Tariflohn muss so nicht gezahlt werden, und auch etwaige andere Kostenrisiken sind die Kommunen los. Noch vor wenigen Wochen hatte die Ministerin Probleme bei der Bürgerarbeit bestritten und den Beginn als "durchweg positiv" bewertet. Jetzt gab sie zu, dass die Forderung nach Tariflohn "zu Zurückhaltung bei der Einrichtung entsprechender Arbeitsplätze" geführt habe. Die Zulassung von Leiharbeit begründete die (Un)sozialministerin perfiderweise auch noch mit einem "Interesse der betroffenen Langzeitarbeitslosen" an Bürgerjobs. Ursprünglich hatte das Ministerium Leiharbeit ausgeschlossen, um besser überprüfen zu können, ob die Förderbedingungen erfüllt sind. Nun räumt das Ministerium ein, dass die Änderung "im Einzelfall die Prüfung der Fördervoraussetzungen erschweren könne". Nach dem SGB II sollen Leistungsberechtigte jede Möglichkeit nutzen, ihren Leistungsbezug zu verringern oder zu beenden. Frau von der Leyen: Wie wäre es, wenn Sie mit gutem Beispiel vorangehen und durch die Zahlung von Tariflohn Lohndumping verhindern und so dazu beitragen, den Leistungsbezug der Teilnehmer am Projekt "Bürgerarbeit" zu beenden oder zumindest wesentlich zu mindern? Ostermarsch durch den Zeitzer Forst am 25.04.2011 in BreitenbachÜber 100 Personen - darunter viele Anwohner der angrenzenden Gemeinden - erschienen, um gegen die militärische Nutzung des Zeitzer Forstes und die Errichtung von 26 neuen Schießbahnen zu protestieren.Eine Bürgerinitiative sammelte Unterschriften gegen die geplante Schießanlage und machte ihren Standpunkt auch mit großen Transparenten deutlich. Der Offene Runde Tisch Zeitz unterstützte die Aktion mit der Bereitstellung von Tontechnik. Als Organisator des alljährlichen Ostermarschs sprach Alt-Oberbürgermeister Dieter Kmietczyk zu den erschienenen Demonstranten: Ich wünsche Ihnen zunächst noch ein schönes Osterfest. Das Wetter meint es in diesem Jahr besonders gut mit uns, was besonders heute für unser Vorhaben - durch den Forst zu marschieren - ganz wunderbar ist. Weiterhin möchte ich Ihnen von Herrn Uwe Kraneis (Bürgermeister der Gemeinde Gutenborn) herzliche Grüße bestellen. Er ist heute leider aus persönlichen Gründen verhindert.Anschließend zog die Demonstration durch den von militärischer Nutzung freien Teil des Zeitzer Forstes, bei durchweg frühlingshaftem Wetter. Der Offene Runde Tisch Zeitz, ORTZ |
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