Jahrgang 4 | + | Nr. 12 | + | 3. Dezember 2012 |
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Inhalt:
Sozialgerichts-Urteil verschwundenWir berichteten im Vormonat über ein Urteil des Sozialgerichtes Dessau-Roßlau, welches von einem gewissen Dr. Grassmann unterschrieben wurde. Dieses Urteil stellte fest, daß die für den Landkreis Wittenberg - von einer Kölner Firma - zugrunde gelegte "Berechnungsmethode" der Kosten der Unterkunft (KdU) für ALG-II-Empfänger nicht nachvollziehbar ist, sie somit als unzulässig verworfen wurde. Andere Sozialgerichte, z. B. Stendal hielten das hingegen für rechtsgültig. Dr. Grassman darf sich wohl für die nächsten Jahre keine Hoffnung auf eine Gehaltserhöhung oder gar Beförderung machen. Aber er ist ein ehrenwerter Richter. Nicht weil er Hartz-IV-Betroffenen Recht gab, sondern weil er richtete im Wortsinn von Recht: nach Sinn und Buchstabe des Gesetzes. Und: Im Namen des Volkes!Dieses Urteil wurde auch im Internet veröffentlicht, aber es ist jetzt nicht mehr an der Quelle abrufbar. Welch ein Zufall! Wundert das jemand? Stattdessen ist aber eine Stellungnahme jener Firma abrufbar, welche in dieser Angelegenheit neben Wittenberg über 200 Jobcenter "betreute", darunter auch den Burgenlandkreis. Die geben dort eine gegenteilige Stellungnahme ab und natürlich ist gemäß dieser Stellungnahme ihre eigene Arbeit ohne Fehl und Tadel. Wer jetzt, nach der Löschung des Urteils aus der Quelle, noch glaubt, die deutsche Justiz findet - wenn gerechte Richter urteilen - Rückendeckung bei der Regierung, der Verwaltung und den Medien, dem ist aber nun wirklich nicht mehr zu helfen. Wenn ein solches Urteil aus der ursprünglichen Internetquelle verschwindet, dann hat wohl irgend jemand mächtigen Druck gemacht. Denn das Gericht hat das Urteil gewiß nicht aus eigenem Antrieb dort entfernt. Hier wird hinter den Kulissen Druck gemacht; das ist mehr als bedenklich, das ist schlimm. Eine Kopie dieses Urteils hat der ORTZ sichergestellt. Wer nun das Urteil - das zwar nur für Wittenberg gilt, aber die gleiche Firma war ja auch für den Burgenlandkreis tätig - für einen eventuellen Rechtsstreit zugrunde legen möchte, kann es nun auf unserer Webseite abrufen: Urteil: Aktenzeichen S 11 AS 2430/11 (Download PDF) Aus der UrteilsbegründungVor der mutigen Entscheidung des Richters kann man nur Hochachtung haben. Besonders auf einen Satz aus der Urteilsbegründung möchten wir hinweisen. Zitat:"[...] Schließlich ist die reine Erhebung von Bestandsmieten nach Auffassung der Kammer nicht geeignet, den Markt für Neuvermietungen zutreffend abzubilden. Für Satzungen sieht § 22 c Abs. 1 Satz 3 SGB II auch die Berücksichtigung von Neuvertragsmieten vor. Dieser Markt für Neuvermietungen ist hinsichtlich der Frage der Kostensenkungsmöglichkeiten der Maßgebende. Nach den im Auftrag des Beklagten erhobenen Daten war es schon zum Zeitpunkt der Erhebungen nicht möglich, im Bereich des Wohnungsmarkttyps 2, in dem sich die Wohnung der Klägerin befindet, ausreichend viele Wohnungen zu den berechneten Werten anzumieten. [...]"Das heißt im Klartext: Der soziale Wohnungsbau wurde von der Bundespolitik und demzufolge auch von den Bundesländern praktisch auf Null gefahren. Daraus folgte - auch im Zusammenhang mit dieser katastophalen Lohnentwicklung - eine erhöhte Nachfrage nach kleineren Wohnungen. Auch die Scheidungsquoten sind hier zu bedenken. Immer mehr Menschen in Deutschland leben allein oder maximal mit einem Kind oder zweien, dazu kommen noch Rentnerhaushalte. Gerade kleinere Wohnungen sind bei solchen Interessenten sehr gefragt und steigen somit "natürlich" dementsprechend im Preis. So ist das nun mal im Kapitalismus: ohne einen Funken Mehraufwand oder auch nur einen Funken Arbeit steigt der Preis zugunsten der Profiteure; da können sich diejenigen noch weniger leisten, die es nötig hätten. Deshalb ist wichtig, bei Wohnungsmieten nicht die bloßen Bestandsmieten, sondern den Markt für Neuvermietungen zu beachten. Hinsichtlich Hartz-IV-Opfern, den Ärmsten der Armen, bedeutet es nichts anderes, als daß anderenfalls diese Opfergruppe noch stärker als ohnehin geschröpft wird, weil die Steigerungen der Miet- und Nebenkosten bei den KdU ausgeklammert werden und die Hartz-IV-Betroffenen die entstehende Differenz dann aus ihrem Regelsatz finanzieren müssen. Das ist es, was der Richter feststellte; er hat damit dieser asozialen Politik eine schallende Ohrfeige erteilt. Eine Beförderung wird er dafür aber sicher nicht bekommen. An einen LandtagsabgeordnetenDer Landtagsabgeordnete Arndt Czapeck (CDU) äußerte gegenüber einem Zeitzer Montagsdemonstranten, noch nie habe sich irgendjemand mit dem Thema Hartz IV bzw. ALG II an ihn gewandt. Von den Montagsdemonstrationen wisse er nichts. Nun kann man ja nicht alles wissen und sich nicht um alles kümmern; da es aber um Menschen geht - die ihn vielleicht sogar gewählt haben - hielt es der ORTZ für erforderlich, ihm am 22.10.2012 folgenden Brief zu schreiben:Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Arnd Czapek,Eine Antwort erhielten wir bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Sollte den ORTZ später noch eine Antwort erreichen, werden wir diese selbstverständlich ebenfalls veröffentlichen. Anmerkung zu den zehn Geboten
Wer politisch handelt, muß gestalten, Günter Krone (Quelle: Ossietzky) Der Offene Runde Tisch Zeitz, ORTZTermine:Aktuelle Termine von Demonstrationen und Aktionen des ORTZ finden sie Hier |
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