Montagsdemo Zeitz - Offener Runder Tisch Zeitz
Ausgabe
01 / 2013
vom 01.02.2013

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Jobcenter Burgenlandkreis informiert:

Heizkostenbeihilfe muß nicht gesondert beantragt werden

In der Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 31.01.2013 auf Seite 11 (Artikel "Schreiben werden überprüft") betont das Jobcenter Burgenlandkreis, daß die Antragstellung auf Heizkostenzuschuß bereits mit dem Weiterbewilligungsantrag erfolgt. Somit muß kein gesonderter Antrag auf einmalige Heizkostenbeihilfe gestellt werden.

Eine Hartz-IV-Betroffene, die ein Haus besitzt, beantragte im letzten Jahr beim Jobcenter Zeitz Heizkostenzuschuß, so wie sie es die Jahre davor auch tat. Doch das Schreiben, aus dem hervorging, in welcher Höhe ihr ein Zuschuß gewährt werden kann, kam erst wenige Tage vor Weihnachten. Zu spät um noch einen Heizöllieferanten zu erreichen, bei dem die Bestellung aufgegeben werden konnte. Am 27. Dezember ging das Öl aus und die Heizung blieb einige Tage kalt (die MZ berichtete darüber in einem früheren Artikel).

Auf Nachfrage sagte das zuständige Jobcenter in Zeitz, daß es gar nicht so weit hätte kommen müssen, denn für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012 standen bereits Heizkosten zu. Diese hätten nicht gesondert beantragt werden müssen. Bisher war es so üblich daß zuvor immer ein Antrag gestellt werden mußte. Woraus konnte nun ersichtlich werden, daß ihr Heizkostenzuschuß gewährt wird? Aus dem Bewilligungsbescheid ging das nicht hervor.

Die MZ fragte erneut beim Jobcenter nach. Die Antwort des Jobcenters lautet: Wenn sich in den Verhältnissen nichts ändert und ebenso die Gesetze gleich bleiben, kann davon ausgegangen werden, daß die Bewilligung in gewohnter Höhe erfolgt. "Mit Zugang des Bescheides zur Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für den neuen Zeitraum wird bekannt, daß in dieser Zeit Leistungen zur Grundsicherung zustehen. Das schließt auch den Bedarf an Heizkosten ein." Dies sei im Bescheid jedoch nicht erkennbar gewesen, da nicht gesondert darauf hingewiesen wurde. Berndt Lampe, Betriebsleiter des Jobcenters, erklärt: "Wir nehmen die Beschwerde zum Anlaß, um eine Überprüfung/Neugestaltung der Bescheide zu veranlassen."

Anmerkung des ORTZ: Es bleibt abzuwarten, ob die Aussagen des Jobcenters Burgenlandkreis gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung auch tatsächlich in dessen Bewilligungspraxis einfließen! Betroffene sollten hierauf achten. An entsprechenden Informationen durch Betroffene sind wir interessiert.



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