Montagsdemo Zeitz - Offener Runder Tisch Zeitz

Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein. (Karl Marx)

Jahrgang 5 + Nr. 04 + 2. April 2013

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Herausgegeben von "Offener Runder Tisch Zeitz"

Inhalt:

  1. Rechtswidrige Zielvereinbarungen der Jobcenter um Kosten zu sparen
  2. Aktionsmonat Mai - Kein Lohn unter zehn Euro, lohnsteuerfrei!
  3. Eine Jobcenter-Mitarbeiterin fordert
  4. Die "Cowboy-Manieren" des Zeitzer OB Volkmar Kunze - Teil 2

Rechtswidrige Zielvereinbarungen der Jobcenter um Kosten zu sparen

Offenkundig rechtswidrige Zielvereinbarungen vereinbaren die Jobcenter mit der Bundesagentur für Arbeit, wie Harald Thomé von der Tacheles e. V. berichtet. Demnach werden oft Ziele vereinbart, die nur durch rechtswidriges Verhalten der Jobcenter-Mitarbeiter gegenüber Hartz-IV-Leistungsberechtigten erreicht werden können.

Jedes Jahr müssen die Jobcenter mit der Bundesagentur für Arbeit oder mit den Landesbehörden sogenannte Zielvereinbarungen abschließen. Diese stellen quasi die Handlungsperspektive des jeweiligen Jobcenters fest. Wer sich diese durchliest, wird mitunter feststellen, daß diese teilweise einen höchst rechtswidrigen Inhalt besitzen. So wurde in der Zielvereinbarung des Jobcenters Leipzig beispielsweise für das Jahr 2012 u. a. abgemacht, die "Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LfU) so gering wie möglich" zu halten; auch wurde die "Begrenzung der Ausgaben für sonstige kommunale Leistungen" festgelegt ("Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten, Mietkautionen, Erstausstattung Wohnung, Erstausstattung Bekleidung einschließl. Schwangerschaft/Geburt", auch eine "Verringerung der BG's mit LfU-Anspruch im Jahresdurchschnitt"). Doch wie sollen solche Ziel umgesetzt werden, die zudem Rechtsanspruchsleistungen sind? Das kann nur passieren, wenn Anspruchsleistungen widerrechtlich abgelehnt bzw. nur zum Teil gewährt werden.

Nicht nur das Jobcenter Leipzig, sondern alle Leistungsträger müssen nach § 48b SGB II eine solche Zielvereinbarung abschließen. Jeder Bürger hat das Recht, die Zielvereinbarungen durch Kommunalvertreteranfragen oder durch Anträge nach dem Landes- bzw. Bundesinformationsfreiheitsgesetz bzw. bei kommunalen Jobcentern in Ländern ohne Landesinformationsfreiheitsgesetz und wenn vorhanden, nach kommunalen Informationsfreiheitssatzungen, zu beantragen. Es scheint wichtig zu sein, diese Zielvereinbarungen auch der Vorjahre genauer zu lesen um dann zu vergleichen, in welchem Umfang Leistungen den Leistungsberechtigten vorenthalten wurden. Die Zielvereinbarung des Jobcenter Leipzig kann bei Harald Thomé eingesehen werden.

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/

Aktionsmonat Mai
Kein Lohn unter zehn Euro, lohnsteuerfrei!
Vollzeitarbeit mit 8,50 Euro/h führt zu Hartz IV

Liebe Freundinnen und Freunde,

liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Bündnisplattform 500-10,

Das Thema gesetzlicher Mindestlohn wird eine wichtige Rolle im Bundestagswahlkampf spielen. Bei der SPD und den Grünen steht die Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro im Zentrum ihrer Forderungen. Die Linkspartei tritt für zehn Euro ein.

Auf Dauer ist ein gesetzlicher Mindestlohn unausweichlich. Es ist durchaus möglich, daß nach den Bundestagswahlen ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Mehr und mehr wird deswegen die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheidend. Deshalb ist es notwendig, unsere Argumente mit unserer Kampagne in der Vorwahlzeit deutlich zu machen.

Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro liegt unter dem gegenwärtigen durchschnittlichen Hartz-IV-Niveau eines alleinstehenden Erwerbstätigen. Das ergab unsere aktualisierte Berechnung. Ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro läge deutlich darüber. Allerdings nicht, wenn man einen Eckregelsatz von mindestens 500 Euro für notwendig hält. Und das tun wir. Ein gesetzlicher Mindestlohn muß deutlich über dem Hartz-IV-Niveau liegen, das für notwendig gehalten wird. Das ist bei einem Eckregelsatz von 500 Euro nur der Fall, wenn der Mindestlohn von zehn Euro nicht mit Lohnsteuer belegt wird. In Frankreich werden Einkommen unterhalb des Mindestlohns nicht besteuert.

Wir haben also gute Argumente, daß es auf einen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro lohnsteuerfrei ankommt.

Daher rufen wir als Kampagnenrat 500-10 Euch dazu auf, den Monat Mai zum Aktionsmonat für 10 Euro lohnsteuerfreien gesetzlichen Mindestlohn zu machen. Bundesweit sollen in diesem Monat in möglichst vielen Städten und an möglichst vielen Orten Aktivitäten stattfinden.

Wir fordern als Existenzminimum für Alleinstehende ein:
  • Für Erwerbslose: mindestens 500 statt 382 Euro Hartz-IV-Eckregelsatz,
  • für Erwerbstätige: mindestens 10 Euro/h lohnsteuerfreier gesetzlicher Mindestlohn, also ca. 1.300 Euro/Monat netto bei einer 38,5-Stunden-Woche.
Es ist nicht zu rechtfertigen, daß der gesetzliche Mindestlohn als Existenzminimum eines Erwerbstätigen auch noch mit Lohnsteuer belegt wird.

Laßt uns den Druck für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens zehn Euro (lohnsteuerfrei) weiter erhöhen!

Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum Deutschland)
Frank Eschholz (Soziale Bewegung Land Brandenburg)
Rainer Roth (Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne und Klartext e.V.)
Frank Jäger (Tacheles Sozialhilfe)
Edgar Schu und Helmut Woda (Aktionsbündnis Sozialproteste)


Quelle: http://www.mindestlohn-10-euro.de/

Eine Jobcenter-Mitarbeiterin fordert

Meine Aufgabe als Mitarbeiterin eines Jobcenters ist es, auf Augenhöhe den Arbeitssuchenden kompetent zu beraten. Nicht immer ist dieses der Fall. Von daher wünsche und fordere ich:
  • Eine wertschätzende Kommunikation mit den Arbeitssuchenden.
  • Eine Kommunikation mit den Arbeitssuchenden unabhängig von deren Geschlecht, Alter, Bildung, Lebensweg, Religion, Rasse, begleitenden Erkrankungen, politischen Einstellung.
  • Eine Kommunikation mit den Arbeitssuchenden - unabhängig von einem Zeitfenster.
  • Eine Kommunikation auf Augenhöhe mit den Arbeitssuchenden.
  • Eine Kommunikation mit gegenseitigem Respekt.
  • Eine Kommunikation mit den Arbeitssuchenden, in der beiderseits konstruktive und offene Kritik zugelassen wird - ohne Druck einer drohenden Sanktion für den Arbeitssuchenden.
  • Pflichtseminare für Mitarbeiter der Jobcenter in Gesprächsführung, konstruktive Kommunikation, flankierende Leistungen und Casemanagement und deren erfolgreiche Umsetzung.
  • Eine angstfreie Kommunikation und Atmosphäre für den Arbeitssuchenden und Mitarbeiter.
  • Mitarbeiter, die in ihrer Persönlichkeit gefestigt sind.
  • Mitarbeiter, die reife Persönlichkeiten sind und Lebenserfahrung besitzen.
  • Mitarbeiter, die bereit sind, persönliche Schicksale im Sinne des Arbeitssuchenden zu evaluieren.
  • Mitarbeiter, die offen für Veränderungen sind.
  • Mitarbeiter mit dem Blick für den Arbeitssuchenden.
  • Regelmäßige Supervision der Mitarbeiter.
  • Wertschätzung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch den Arbeitgeber.
  • Gesundheitsbewußte Führungskultur, ohne Einschüchterung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Offene, transparente interne und externe Kommunikation.
Für weitere Anregungen und Ergänzungen bin ich offen.

Quelle: http://altonabloggt.wordpress.com/

Die "Cowboy-Manieren" des Zeitzer OB Volkmar Kunze
Teil 2

Bereits vor einem Jahr berichteten wir an dieser Stelle über das eigenmächtige Handeln des derzeitigen Zeitzer Oberbürgermeisters Volkmar Kunze und den daraus resultierenden Ereignissen.

Damals begann Kunze während seines Urlaubes in Arizona (USA) Gespräche mit Vertretern der Stadt Prescott, die auf eine Städtepartnerschaft Zeitz-Prescott zielten. Es gab weder einen Auftrag des Zeitzer Stadtrates, eine Städtepartnerschaft herbeizuführen, noch eine Genehmigung, derartige Gespräche zu führen. Kunze "begründete" sein Vorgehen: er sei immer und überall Zeitzer Oberbürgermeister, auch wenn er privat in den Urlaub fahre.

Durch diese Art von Hinterzimmerdiplomatie ist nun - über die Köpfe der Stadträte hinweg - tatsächlich eine Art Partnerschaft (oder sollte man es besser Cowboyfreundschaft nennen???) entstanden und es hat auch schon erste Besuche zu Feierlichkeiten gegeben.

Im März 2013 reiste Kunze in Begleitung des Chefs der Zeitzer Stadtwerke A. Huke und beider Ehefrauen erneut nach Prescott. Dort sieht man die Städtepartnerschaft bereits besiegelt und prostete sich gegenseitig kräftig mit diversen alkoholischen Erfrischungen zu. (Fotos unter: www.dcourier.com -  www.verdenews.com)

Dazu die Meinung des ORTZ:
Da reisen üblicherweise einige Honoratioren - üblicherweise auch zu Lasten der Steuerzahler - mit zumeist familiärer Begleitung in oft tausende Kilometer entfernte Weltgegenden und begründen oder pflegen "Städtepartnerschaften". Was sollen diese Aktivitäten? Was hat die Einwohnerschaft davon? Zum "Schüleraustausch und Kennenlernen und Kooperation der Wirtschaft des jeweiligen Landes" über tausende Kilometer? Glaubt das OB Dr. Kunze tatsächlich selbst? Die Allgemeinheit bezahlt einigen Leuten ein paar schöne Tage, mehr kann ich nicht erkennen. Vorerst gilt für den Zeitzer OB Kunze solche Kostenregelung im Fall Prescott allerdings nicht, so seine eigene, auf Nachfrage hin getroffene Aussage.

Soso. Aber mit wirklich nachbarlichen Territorien und mit Personen in der eigenen Nachbarschaft hierzulande, mit gegebenenfalls wichtigen oder sinnreichen Anliegen erzielt der reisende Herr Kunze keine Übereinstimmung - beispielsweise bei der Bildung eines großen Abwasserzweckverbandes mit der Einheitsgemeinde Elsteraue und der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst nicht, bei dem Vorgang ehemalige B 2 über die Rothestraße in Zeitz nicht, im Zeitzer Forst mit den Wünschen der wohnansässigen Bevölkerung nicht. Da herrscht unnachgiebiges Gerangel oder eisernes untätiges Schweigen! Der Zeitzer OB nahm noch niemals Stellung zur Nutzung des Zeitzer Forstes durch die Bundeswehr. Solche wahrhaft wichtigen Fragen bleiben ungelöst. Zugunsten oben genannter Fernaktivitäten? Wem soll das nutzen? Und wem nutzt das wirklich?



Der Offene Runde Tisch Zeitz, ORTZ


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