Montagsdemo Zeitz - Offener Runder Tisch Zeitz

Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein. (Karl Marx)

Jahrgang 5 + Nr. 12 + 2. Dezember 2013

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Herausgegeben von "Offener Runder Tisch Zeitz"

Inhalt:

  1. Arbeitsgericht bestätigt: Auch für Bürgerarbeit gelten Tarifverträge
  2. Über die "Erfolgsmeldungen" des Jobcenters Burgenlandkreis
  3. Über die sogenannte Neuweinweihung des Zeitzer OdF-Denkmals
  4. OB Dr. Volkmar Kunze nicht entlastet!

Arbeitsgericht bestätigt: Auch für Bürgerarbeit gelten Tarifverträge

Die Bürgerarbeit ist kein Projekt zur Ausbeute von Arbeitnehmern, die für Billiglohn eingestellt werden können. Das Arbeitsgericht (AG) Frankfurt Oder hat mit Urteil 1 Ca 756/13 vom 09.10.2013 entschieden, daß es sich bei der Bürgerarbeit um keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme handelt und für diese stattdessen - beidseitig - die Bestimmungen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) gelten.

Im vorliegenden Fall war die Klägerin im Rahmen des Modellprojektes "Bürgerarbeit" befristet bei der Stadt angestellt. Im Arbeitsvertrag wurde geregelt, daß ihre Tätigkeit als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach den §§ 260 SGB III ff. eingestuft würde, weshalb der TVöD nicht anwendbar sei. Entgegen der Vereinbarungen im Arbeitsvertrag war die Klägerin jedoch der Auffassung, daß es sich auch bei der Bürgerarbeit um ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Anwendungsbereichs des TVöD handle, auf den der TVöD Anwendung finde; Ausnahmetatbestände seien nicht einschlägig.

Auch das Arbeitsgericht ist der gleichen Meinung und erklärt, daß der TVöD unmittelbar und zwingend auf das Arbeitsverhältnis kraft beidseitiger Tarifgebundenheit nach den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG anwendbar sei.

Daran ändert auch die hier einzig in Betracht kommende Ausnahme des § 1 Abs. 2 Buchstabe k TVöD VKA nichts. Diese Ausnahme ist zwar wirksam und verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Sie erfaßt nach ihrem Wortlaut die Beschäftigung im Modellprojekt "Bürgerarbeit" jedoch nicht.

Nach seinem Wortlaut nimmt § 1 Abs. 2 Buchstabe k TVöD VKA nur die dort genannten Beschäftigten vom Geltungsbereich des Tarifvertrages aus. Das sind nur solche Arbeitnehmer, die in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (§ 260 ff. SGB III) tätig sind. Die Klägerin verrichtete dagegen Arbeiten im Rahmen einer vom BMAS geförderten "Bürgerarbeit". Es handelte sich gerade nicht um eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auch wenn im Arbeitsvertrag - fälschlicherweise - die Rubrik " als Beschäftigte, die Arbeiten nach den §§ 260 ff. SGB III verrichtet" angekreuzt wurde.


Quelle: http://www.hartz-iv.info/



Über die "Erfolgsmeldungen" des Jobcenters Burgenlandkreis

Zitat: "Natürlich haben wir Klientel, was sich permanent verweigert". So Herr Lampe. Nun, daß es solche Fälle gibt, ist nicht unbekannt, viele Bürger wissen das. Sie wissen allerdings auch, was im Jobcenter (JC) nicht geboten wird: nämlich Arbeitsplätze mit existenzsichernden Löhnen.

Als "Ersatz" dafür Teilzeitarbeitsstellen, prekäre Beschäftigungsgelegenheiten ohne Zukunft, Qualifikationen genannte Lehrgänge ohne Sinn und ohne Erfolgsaussichten am Arbeitsmarkt oder Minijobs und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Oft sind ABM Tätigkeiten, welche von ALG-2-Empfängern nach Gesetz gar nicht verrichtet werden dürften. Zwischendurch mal wieder und wieder sogenanntes Bewerbungstraining, in welchem man durch die Zuckerfabrik geführt wird oder im Knittelholz spazieren geht, gefolgt von unbezahltem Arbeiten als Praktikant oder Praktikantin. Letzteres ein "Angebot", welches - wie man in Zeitz oft sieht - insbesondere große Handelsketten der Lebensmittel- und Baubranche gerne nutzen. Was aber den Betroffenen in steter Regelmäßigkeit und seit Jahren gar nichts bringt.

Da entsteht doch die Frage, ob sich dieses Klientel mit Recht verweigert. Wer wie ich die Auffassung vertritt, jeder Arbeitsplatz muß den Beschäftigten ein zumindest moderates Arbeitseinkommen sichern, der gesteht diesem Klientel dieses Verweigerungsrecht zu. Damit verbunden besteht allerdings für Bezieher öffentlicher Hilfs- und Unterstützungsleistungen auch die Pflicht, bei zumindest moderater Bezahlung Arbeit anzunehmen. Aber erst dann und nur dann! Solches bieten zu können, davon ist aber das JC hier, genau wie anderswo auch, Lichtjahre entfernt. Und solange dies der Fall ist, solange ist eine jede Sanktion ungerechtfertigt, eine jede!

Man wolle im Jobcenter reden und Klarheit schaffen? Das soll man ruhig tun, aber intern, mit den Jobcenter-Mitarbeitern selber nämlich. Die dort Beschäftigten, einen "Knochenjob Leistenden", müssen sich nach 10 Jahren darüber klar sein, daß sie, vom Staat so gewollt, genau das nicht haben, was einzig den "Kunden" hilft: modernste und zumindest existenzsichernd bezahlte Arbeitsplätze.

Diese JC-Mitarbeiter müssen mittlerweile langsam erkennen, daß alle Regelungen, das komplette Gesetzeswerk SGB II nebst seinen Sanktionen, also die Existenzgrundlage aller im Jobcenter Beschäftigten, nichts weiter sind als ein großer Nebelvorhang. Ein großer Nebelvorhang, hinter welchem versteckt werden soll, daß die Initiatoren dieser Gesetze Hartz IV nicht ungekonnt oder planlos, sondern bewußt und zielgerichtet geschaffen haben. Was uns als SGB II zuteil wurde, ist nichts anderes als Erschaffung eines Niedriglohnsektors. Im Grunde sind also diese "Knochenjobber" im Jobcenter auch Mißbrauchte, jedenfalls solange ihnen nicht klar ist, worin ihre Aufgabe besteht: nämlich den erbärmlichen sozialen Status ihrer "Kunden" zu zementieren.

G. Rink

Über die sogenannte Neuweinweihung des Zeitzer OdF-Denkmals

Vieles wurde versucht, um es endlich loszuwerden: Ein Stadtrat der Alternativen Liberalen Liste (ALL) äußerte hierzu, zum Gedenken brauche man kein Denkmal. Er selbst gedenkt stattdessen seit Jahren am Kriegerdenkmal bei entsprechenden Anlässen gemeinsam mit politischen Freunden der Toten zweier Weltkriege, genauer: er gedenkt ausschließlich der deutschen "Gefallenen". Man versuchte, das OdF-Denkmal umzuwidmen, um ihm eine völlig andere Bedeutung zu geben. Auch Herr Propf als der künstlerische Denkmalschöpfer wurde diffamiert - frech wurde behauptet, er habe künstlerisch im Nazi-Stil gearbeitet. Auch das Denkmal selbst wurde verunglimpft, es ehre gar nicht Opfer des Faschismus, sondern einzig Kommunisten - was die Gründungsurkunde eindeutig widerlegt (siehe Link ganz unten). Diese Versuche scheiterten, weil es doch noch Menschen in Zeitz gibt, denen die Opfer des Faschismus und die Forderungen "Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg" eben nicht gleichgültig sind.

Dennoch wollte man das Denkmal ganz offensichtlich zumindest nicht ungeschoren davonkommen lassen. Es wurde um 30 Meter versetzt und zu einer Randerscheinung des Platzes gemacht. Wenn man in Richtung Rathaus geht, nimmt man es nun nicht mehr direkt, sondern nur noch aus dem Augenwinkel wahr. Es wurde niedriger gesetzt als zuvor. Dadurch ist der Ehrfurcht erzeugende Effekt nicht mehr vorhanden, der zwangsläufig entstand, wenn man zu der Figurengruppe hinaufblickte. Der Sockel ist zu klein, er läßt zu wenig Raum für den Schriftzug "Den Opfern des Faschismus". Diese wesentliche Aussage ist dadurch nicht mehr von weitem auszumachen. Das Denkmal mit seiner nun eher unauffälligen Widmung könnte manchen Menschen als die unverbindliche Darstellung einer Figurengruppe erscheinen, einer Familie gar.

Alles nur Zufall? Die Proportionen zwischen Sockel und Figurengruppe weisen keine Harmonie auf und wirken insgesamt eher abstoßend. Die zusätzliche wirre Inschrift ist zum Teil fehlerhaft und enthält überflüssige Informationen, wie z. B. den Hinweis auf die 1993 versuchte, aber gescheiterte Umbenennung des Denkmals. Denn auch das Landesamt für Denkmalpflege bestätigte eindeutig und unumstößlich die Inschrift "Den Opfern des Faschismus".

Eine weitere Eselei ist das Umfeld des Sockels, es wurde mit groben Schottersteinen ausgelegt. Schmierfinken wird das kaum fernhalten (wie sich inzwischen bestätigte), erschwert aber das Niederlegen von Blumen und Gebinden. Es wird wohl auch nicht lange dauern, bis sich Unrat und Scherben von Bierflaschen im Schotter verteilen.

Der Oberbürgermeister mühte sich in seiner Einweihungsrede, alles zu erklären und führte einen dementsprechenden Eiertanz auf.

Diese ganzen Veränderungen hätten im Vorfeld hitzige Diskussionen und Proteste ausgelöst. Erfolgte deshalb keine Information der Öffentlichkeit und des Stadtrates, selbst auf gezielte Nachfragen nicht? Weil so verfahren und in der Stille konspiriert wurde, liegt der Verdacht einer absichtsvollen Vorgehensweise sehr nahe. Der fraglos entgegenstehende Wille großer Teile der Zeitzer Einwohnerschaft dürfte ein wesentlicher Grund für sehr sparsame oder irreführende bis falsche Informationen an die Zeitzer Öffentlichkeit gewesen sein. Auch Stadträtin Margarete Späte (CDU) hüllte sich in ungewohntes Schweigen. Sie wußte zwangsläufig frühzeitig über die Pläne Bescheid, denn immerhin hat sie selbst an der Zusatz-Inschrift gearbeitet; ihrem Bruder (Steinmetzbetrieb Späte) erwuchsen aus der Fertigung des neuen Sockels sogar wirtschaftliche Vorteile. Das für sich allein genommen ist schon ein nicht bloß fragwürdiger Vorgang. Aber es scheint ja auch ein grundsätzliches Problem der CDU zu sein, dem Volk nicht zu vertrauen; denn eine direkte Beteiligung des Volkes an Entscheidungen lehnt die CDU bis dato deutlich ab, wie wir letzthin zum Thema Volksentscheide vernehmen konnten.

Gar nicht erwähnt wurde bisher, ob denn eine neue Schatulle u. a. mit einer Kopie des Gründungsdokumentes - wie durch den Oberbürgermeister in der MZ vom 22.03.2013 angekündigt - in den Sockel des Denkmals eingebracht wurde. Hier sollten die Stadträte aktiv werden und ggf. nachträglich die Schatulle einbringen lassen. Natürlich nach vorheriger Prüfung des Inhalts!

Eine Menge Fragen und Widersprüche, die es aufzuklären gilt! Hier sind die Stadträte und die Öffentlichkeit gefragt. Aber allen Widrigkeiten und Angriffen zum Trotz: Das Denkmal für die Opfer des Faschismus in Zeitz steht wieder!

W. Heineck

OB Dr. Volkmar Kunze nicht entlastet

! Klärungsbedarf sieht man im Zeitzer Rathaus wegen der Nichtentlastung des OB. Die Nichtentlastung war aber allemal richtig. Entlastet wird von Rechts wegen erst, wenn alle Ausgaben belegt sind. Dem ist bislang nicht so und das ist auch schon lange bekannt. Jedenfalls konnten Belege für das verausgabte Geld in Höhe von 100.000 € aus der "Arbeit" des Vereins "Auf Messers Schneide" nicht beigebracht werden, ungeachtet des schon längere Zeit wohlbekannten Fehlbetrages.

Erstaunlich: Dennoch und in vollem Wissen um diesen sehr erheblichen Mangel wurde die Entlastung des OB beantragt! Man wolle diese Belege in der nächsten oder übernächsten Sitzung vorlegen.

Da ist es schon verständlich, wenn sich Stadtratsmitglieder als verklapst betrachten, denn nichts anderes ist es: verklapsen kritischer Räte - und nebenbei uns Bürgern. Ein Spiel auf Zeit wohl. Müssen da nach beinahe 2 Jahren noch Belege gebastelt werden? Diese Frage scheint nicht unbegründet. Vielleicht muß ja doch gebastelt werden. Nun, bald ist wieder das Fest der Freude. Bringt die Belege dann der Weihnachtsmann? Aber dann ist absolut nicht ausgeschlossen, daß eben diese Belege in einer anderen Abrechnung fehlen, denn so wird gebastelt.

G. Rink

Der Offene Runde Tisch Zeitz, ORTZ


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